Juli 2017
Änderungen ab dem 01.01.2018
Auch wenn es noch früh scheint: Wir denken jetzt bereits an das Jahr 2018 bzw. den Veranlagungszeitraum 2017 für unsere Mandanten. Hier hat die Finanzverwaltung teilweise bereits einige Änderungen vorgenommen, einige sollen noch vorgenommen werden. Einige möchten wir Ihnen als Information mit auf den Weg geben.