2023

Gastronomie ab 01.01.2024: Umsatzsteuersatz springt auf 19 % zurück

Um die Gastronomie während der Corona-Pandemie zu stützen, hatte der Gesetzgeber den Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 01.07.2020 von 19 % auf 7 % abgesenkt. Ausgenommen hiervon waren lediglich Getränke. Die Regelung ist zum 31.12.2023 ausgelaufen und wurde nicht verlängert.

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Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: Abgezweigte Zahlungen an Unterstützungskasse gehören zum Grundlohn

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, die ein Arbeitnehmer neben seinem Grundlohn für tatsächlich geleistete Arbeit zu diesen Zeiten erhält, können vom Arbeitgeber steuerfrei ausgezahlt werden, soweit sie bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen. Für Nachtarbeit in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr können beispielsweise Zuschläge bis zu 25 % des Grundlohns steuerfrei bleiben.

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Kapitalerträge: Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Die NV-Bescheinigung ist für alle interessant, die vergleichsweise hohe Kapitalerträge erwirtschaften und deren Gesamteinkommen gleichzeitig niedrig ausfällt. Sie kann daher insbesondere für Geringverdiener, Minijobber, Studierende und Rentner relevant sein. Auch für minderjährige Kinder kann sie sich als nützlich herausstellen, denn auch Geldanlagen der Kinder fallen ohne NV-Bescheinigung unter den Kapitalertragsteuereinbehalt.

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Wohnungswechsel für besseres Homeoffice: Umzugskosten können absetzbar sein

Das Finanzgericht Hamburg (FG) gestand den Eheleuten nun jedoch den Werbungskostenabzug zu und verwies auf die neue mobile Arbeitswelt. Nach Meinung der Finanzrichter hat der Umzug zu einer wesentlichen Verbesserung und Erleichterung der Arbeitsbedingungen geführt und war damit beruflich veranlasst. Die Einrichtung von zwei Arbeitszimmern war erforderlich, um die jeweiligen Tätigkeiten ausüben zu können. Darin lag der Grund für den Umzug - auf einen erhöhten Wohnkomfort war es den Eheleuten hingegen nicht angekommen.

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Privater Nutzungsvorteil bei Dienstwagen: Wechsel der Berechnungsmethode kann Steuern sparen

Immer zu Jahresbeginn können Arbeitnehmer mit Dienstwagen entscheiden, wie der geldwerte Vorteil für die private Nutzung berechnet werden soll - pauschal oder anhand der tatsächlichen Nutzung. Im Nachhinein können Sie die gewählte Berechnungsart auch noch in Ihrer Einkommensteuererklärung des betreffenden Jahres ändern. Dieser Schritt lohnt häufig, wenn man beispielsweise aufgrund von wenigen aufgezeichneten Privatfahrten steuerlich doch besser mit dem Fahrtenbuch als mit der Pauschalberechnung fährt. Wer von der pauschalen auf die tatsächliche Nutzung wechseln will, muss ein Fahrtenbuch mit lückenloser und ganzjähriger Dokumentation aller Fahrten führen.

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Laut Urteil zulässig: Vorsteuerabzug bei Erschließung eines Gewerbegebiets

Das Finanzgericht Münster (FG) hat entschieden, dass eine kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vorsteuern aus der Erschließung eines Gewerbegebiets abziehen kann. Geklagt hatte eine GmbH, an der eine Stadt zu 85 % und eine Bank zu 15 % beteiligt sind. Der Zweck der GmbH besteht darin, im Gebiet der Stadt neue Gewerbegebiete zu erschließen und deren Baureife herzustellen. Dazu brachte die Stadt in ihrem Eigentum stehende Grundstücke in die GmbH unter der Bedingung ein, dass diese die Grundstücke als Gewerbeflächen erschließt. Die Stadt übertrug die Erschließung des Baugebiets auf die GmbH. Nach erfolgter Erschließung veräußerte die GmbH die Grundstücke an verschiedene Unternehmer. Hierbei optierte sie zur Umsatzsteuerpflicht.

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Statistik zu Betriebsprüfungen: 1,8 % aller Betriebe wurden im Jahr 2022 geprüft

Wie oft Selbständige und Gewerbetreibende einer Betriebsprüfung unterzogen werden, hängt von der Größe des Unternehmens, der wirtschaftlichen Zuordnung und der Art des Betriebs ab. Das Finanzamt unterscheidet zwischen Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben. Dabei gilt die Faustregel: Je größer das Unternehmen ist, desto häufiger wird es zu einer Außenprüfung kommen. Während Großbetriebe in aller Regel durchgehend und lückenlos mit sämtlichen Besteuerungszeiträumen geprüft werden, müssen Klein- und Kleinstbetriebe eher selten mit einer Prüfung rechnen. Viele dieser Betriebe sind jahrzehntelang überhaupt keiner Betriebsprüfung ausgesetzt. Bei ihnen werden Betriebsprüfungen häufig anlassbezogen angeordnet, beispielsweise wenn Unstimmigkeiten in den Gewinnermittlungen zu Tage treten.

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Bundesfinanzministerium: Vorabhinweise zur elektronischen Rechnung

Mit dem Wachstumschancengesetz werden die Regelungen zur Einführung der elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze im Umsatzsteuergesetz verankert. Bereits vor Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens hat das Bundesfinanzministerium (BMF) erste Hinweise zu den Anforderungen an eine elektronische Rechnung verlautbaren lassen. Fraglich war, ob die bereits bekannten Formate XRechnung und ZUGFeRD die geplanten Vorgaben erfüllen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) informiert nun über das diesbezügliche Entwurfsschreiben des BMF.

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Aufteilungsmaßstab: Gewinnaufteilung bei länderübergreifender Wirtschaftstätigkeit

Jede Gemeinde legt ihren Gewerbesteuerhebesatz selbst fest. Das kann dazu führen, dass zwei Unternehmen mit gleich hohem Gewinn je nach Standort unterschiedlich hohe Gewerbesteuer zahlen. Wenn ein Unternehmen über mehrere Gemeinden hinweg tätig ist, muss der Gewinn auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt werden. Sind nicht nur unterschiedliche Gemeinden, sondern auch mehrere Länder beteiligt, kann das noch komplizierter werden, zumal wenn es hierbei auch um steuerfreie Gewinne geht. In einem Streitfall vor dem Finanzgericht Düsseldorf (FG) ging es darum, die Gewinne aus einem länderübergreifenden Rohrfernleitungsnetz aufzuteilen.

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Aufarbeitung von Gebrauchtgegenständen: Differenzbesteuerung auch bei Upcycling anwendbar?

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein (FG) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Differenzbesteuerung auch dann anwendbar ist, wenn ein Gebrauchtgegenstand nicht nur aufgearbeitet, sondern zugleich zum Zweck seiner zeitgemäßen Nutzung um ein Neuteil ergänzt wird.

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Ermäßigter Steuersatz: Kurzfristige Vermietung von Wohncontainern

Das Bundesfinanzministerium hat ein aktuelles Schreiben zum Steuersatz bei der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen herausgegeben. Im Umsatzsteuergesetz ist geregelt, dass bei Umsätzen aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur Beherbergung von Fremden bereithält, sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist.

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Mobile Banking: Kontoauszüge sollten regelmäßig gesichert werden

Bankgeschäfte werden heutzutage immer häufiger per Smartphone oder PC abgewickelt. Die Kontoauszüge werden von den Kreditinstituten zwar regelmäßig in die elektronischen Postfächer des Online-Bankings eingestellt, viele Bankkunden ersparen sich aber das Archivieren oder Ausdrucken - manchmal bewusst, oft auch eher unbewusst. Der Effekt: Irgendwann lassen sich die digitalen Auszüge nicht mehr im Online-Banking-Portal abrufen und der Bankkunde steht erst einmal ohne Kontoauszug dar. Der Grund ist, dass die Banken die Kontoauszüge nur für eine begrenzte Zeit in den Kundenpostfächern zur Verfügung stellen. Je Institut variieren die Bereitstellungszeiten von 90 Tagen bis 365 Tage. Spätestens bei der Steuererklärung kann dies zum Problem werden, wenn das Finanzamt einen Zahlungsnachweis einfordert.

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