
Juni 2025
NS-Verfolgtenentschädigung: Zinsen bis zur Ablehnung eines Restitutionsanspruchs sind keine Kapitaleinkünfte
Verfolgte des Nationalsozialismus werden im Rahmen der deutschen Wiedergutmachungspolitik materiell entschädigt. Rechtsgrundlage hierfür ist u.a. das NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG), das seit 2004 eine Verzinsung von Entschädigungsleistungen mit 6 % pro Jahr vorsieht.