Juni 2019
Glutenfreie Diätverpflegungen nicht absetzbar
Nach Ansicht des FG Köln sind Aufwendungen für eine glutenfreie Diätverpflegung nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig.
Begründung:
Nach Ansicht des FG Köln sind Aufwendungen für eine glutenfreie Diätverpflegung nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig.
Begründung: