Dezember 2024

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen: Auf Raten gezahlte Heizungserneuerung erst bei vollständiger Begleichung absetzbar

Wer in bestehenden Wohngebäuden auf eine neue Heizung (z.B. Wärmepumpe) umsteigt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nutzen. Über drei Jahre verteilt lassen sich dann wie folgt Steuern sparen: Im Kalenderjahr des Abschlusses der Sanierungsmaßnahme sowie im darauffolgenden Kalenderjahr ist eine Steuerermäßigung von jeweils 7 % der Kosten möglich (jeweils höchstens 14.000 EUR), im dritten Jahr nochmals eine Ermäßigung von 6 % der Kosten (höchstens 12.000 EUR).

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Geschäftsführerhaftung: Wann muss der gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft haften?

Der Geschäftsführer einer Gesellschaft kann unter bestimmten Umständen für die Steuerschulden der von ihm vertretenen Gesellschaft in Haftung genommen werden. Allerdings muss er dafür seine steuerlichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Steuern nicht rechtzeitig gezahlt werden, das Geld aber zur Tilgung anderer Rechnungen genutzt wird. Im Streitfall musste das Finanzgericht Münster (FG) entscheiden, ob der Geschäftsführer seine Pflichten verletzt hatte und in Haftung genommen werden konnte.

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Innergemeinschaftliche Lieferungen: Fehlender Vertrauensschutz ohne Gelangensbestätigung

Ein Urteil des Finanzgerichts Hessen behandelt die Frage des Vertrauensschutzes gemäß § 6a Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, wenn im Abholfall die Gelangensbestätigung durch den Abnehmer nicht zurückgesandt wird. Im Besprechungsfall hatte ein Steuerberater im Jahr 2018 seinen Pkw zum Verkauf inseriert und erhielt eine Anfrage von einem rumänischen Unternehmen. Am 20.07.2018 wurde das Fahrzeug gegen Barzahlung von 66.500 EUR übergeben.

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Betriebsaufgabe: Veränderung der Abschreibung nach Überführung ins Privatvermögen

Eine gewerblich geprägte Gesellschaft liegt vor, wenn nur Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und auch nur diese oder Nichtgesellschafter zur Geschäftsführung befugt sind. Eine solche Gesellschaft erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die gewerbliche Prägung kann jedoch auch beendet werden und wird als "Entprägung" bezeichnet. Steuerlich wird dieser Vorgang wie eine Betriebsaufgabe behandelt und das Vermögen ins Privatvermögen überführt. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste nun entscheiden, mit welchem Wert das Vermögen überführt wird.

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Arbeitnehmer aufgepasst: Wann Kosten einer doppelten Haushaltsführung abziehbar sind

Richten sich Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung ein, können sie die anfallenden Aufwendungen im Rahmen einer sog. doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung für den steuerlichen Abzug ist unter anderem, dass der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand (d.h. eine Hauptwohnung) unterhält und gleichzeitig am Ort seiner ersten Tätigkeitsstätte wohnt (Zweitwohnung). Die Hauptwohnung befindet sich dort, wo der Arbeitnehmer seinen Lebensmittelpunkt hat und sich regelmäßig aufhält. Wenn sich der Lebensmittelpunkt an den Beschäftigungsort verlagert, liegt steuerlich keine doppelte Haushaltsführung mehr vor.

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Gewinnermittlung: Berücksichtigung von aufgrund einer Täuschung gezahlten Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind - wie es der Begriff schon sagt - Ausgaben, die für Ihren Betrieb oder Ihre betriebliche Tätigkeit angefallen sind. Diese sind den Betriebseinnahmen gegenüberzustellen und mindern den Gewinn Ihres Unternehmens. Allerdings können Betriebsausgaben nicht immer unbegrenzt abgezogen werden. So stellen beispielsweise Bewirtungskosten Ausgaben dar, die nur teilweise berücksichtigt werden können. Auch die Kosten für Geschenke sind nur in Abhängigkeit von ihrer Höhe abziehbar. Im Streitfall musste das Finanzgericht Sachsen (FG) entscheiden, ob auch Betriebsausgaben berücksichtigt werden können, die aufgrund einer Täuschung gezahlt wurden.

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Tranchenweiser Verkauf eines Solarparks: Unternehmensaufteilung schließt Steuerbefreiung aus

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein (FG) hat entschieden, dass keine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Abs. 1a Umsatzsteuergesetz (UStG) vorliegt, wenn ein Unternehmen aufgeteilt und an mehrere Erwerber veräußert wird. Diese Entscheidung betrifft insbesondere Fälle von Unternehmenszersplitterungen, bei denen einzelne Teile eines Unternehmens an verschiedene Erwerber übertragen werden, die in der Folge unabhängig voneinander tätig werden.

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Überraschungsbesuch vom Finanzamt: Was bei einer Kassennachschau zu beachten ist

Finanzämter dürfen bei Betrieben der Bargeldbranche sog. Kassennachschauen durchführen und in diesem Rahmen unangekündigt überprüfen, ob die Daten des Kassensystems den gesetzlichen Formvorschriften genügen und ob die Buchungen von Kasseneinnahmen und -ausgaben ordnungsgemäß erfolgt sind.

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Tätigkeitsstätte: Erste Tätigkeitsstätte bei mehrjährigen Versetzungen und Werbungskosten

Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen, wird auch (vertraglich) vereinbart, wo ihr Einsatzort ist. Dies ist aus steuerlicher Sicht wichtig, da es sich auf die abzugsfähigen Werbungskosten auswirkt. Ist der Ort, an den Sie täglich fahren, Ihre erste Tätigkeitsstätte, können Sie für die Fahrten nur die Entfernungspauschale ansetzen. Ansonsten können Sie die gefahrenen Kilometer geltend machen. Im Streitfall musste das Finanzgericht Münster (FG) über das Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte entscheiden.

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Ab 2025 gezahlte Abfindungen: Ermäßigte Besteuerung gilt nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren

Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Entschädigung oder Abfindung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, können Sie diese Zahlung ermäßigt nach der sog. Fünftelregelung versteuern. Das Finanzamt setzt dann statt des regulären Einkommensteuertarifs nur einen reduzierten Steuersatz an.

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Statistik 2023: 1,7 % aller Betriebe wurden geprüft

Wenn eine Prüfungsanordnung des Finanzamts ins Haus flattert, werden die zu prüfenden Unternehmer häufig nervös, denn die Sorge vor vielen Nachfragen, möglichen Hinzuschätzungen und Steuernachzahlungen ist groß. Die Wahrscheinlichkeit, einer Betriebsprüfung unterzogen zu werden, ist für Klein-, Kleinst- und Mittelbetriebe dabei nicht allzu groß: Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich mitgeteilt, dass im Jahr 2023 nur 1,7 % aller Betriebe in Deutschland geprüft wurden. Bei Großunternehmen lag die Quote dagegen bei 17,8 %. Bundesweit waren 12.394 Prüfer im Einsatz, es wurde ein Mehrergebnis von rund 13,2 Mrd. EUR erzielt.

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Vorsteuerabzug: Kein Anspruch nach Fristversäumnis

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil über die unionsrechtliche Zulässigkeit nationaler Fristen für den Vorsteuerabzug entschieden. Der Fall betraf eine bulgarische Gesellschaft, die den Vorsteuerabzug für ältere Rechnungen beantragte, jedoch eine nationale Frist von zwölf Monaten überschritten hatte, was zur Ablehnung ihres Antrags führte.

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