
März 2025
Zweitstudium in Teilzeit: Fahrten zur Uni sind mit 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer absetzbar
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte dürfen nur in Höhe der Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer (ab dem 21. Entfernungskilometer: 0,38 EUR) als Werbungskosten abgerechnet werden. Absetzbar ist somit nur die einfache Wegstrecke. Beruflich veranlasste Fahrten zu anderen Zielen können deutlich besser abgesetzt werden - und zwar nach Reisekostengrundsätzen mit 0,30 EUR pro tatsächlich gefahrenem Kilometer (bei Pkw-Nutzung).
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