April 2025

Sachaufklärungspflicht des Gerichts: Wann ein Sachverständiger gehört werden muss

Nach den Regelungen der Finanzgerichtsordnung müssen Gerichte den Sachverhalt, der einem Rechtsstreit zugrunde liegt, von Amts wegen erforschen. Dabei steht es in ihrem pflichtgemäßen Ermessen, einen Sachverständigen hinzuzuziehen - hiervon können die Gerichte aber absehen, wenn sie selbst über die nötige Sachkunde verfügen und dies in ihren Entscheidungsgründen darlegen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung handelt ein Gericht aber ermessenfehlerhaft, wenn es von der Einholung eines Sachverständigengutachtens absieht, obwohl sich die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen.

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