2022
Investitionsumsatz: Vorsteuerabzug eines Gesellschafters
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zum Vorsteuerabzug eines Gesellschafters im Zusammenhang mit Investitionsumsätzen Stellung genommen. Es bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Vorsteuerabzug bei Übertragungsvorgängen auf Gesellschaften. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde entsprechend angepasst.
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Umsatzsteuererstattung: Direktanspruch gegenüber dem Fiskus
Nach der sogenannten Reemtsma-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann ein Leistungsempfänger die Erstattung einer rechtsgrundlos an den Leistenden gezahlten Umsatzsteuer direkt vom Fiskus verlangen. Das Bundesfinanzministerium greift in einem aktuellen Schreiben dieses EuGH-Urteil aus dem Jahr 2007 sowie weitere Urteile des Bundesfinanzhofs aus den Jahren 2015 und 2019 auf und nimmt insbesondere zu den Voraussetzungen für den Direktanspruch bei der Umsatzsteuer Stellung.
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Künstliche Befruchtung im Ausland: Behandlung mit gespendeter Eizelle ist nicht absetzbar
Wenn Paare ihren Kinderwunsch mittels künstlicher Befruchtung umsetzen wollen, können sie die dabei entstehenden Behandlungskosten in vielen Fällen als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung absetzen. Der Fiskus erkennt die Kosten an, wenn entweder eine krankheitsbedingte Empfängnisunfähigkeit der Frau oder eine krankheitsbedingte Sterilität des Mannes vorliegt. Weitere Voraussetzung ist, dass das Behandlungsverfahren in Deutschland gesetzlich zugelassen ist, insbesondere den Regelungen des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) entspricht. Erfolgt die Behandlung im Inland, sehen die Finanzämter diese Voraussetzung als erfüllt an. Bei Behandlungen im Ausland wird einzelfallabhängig geprüft, ob sie tatsächlich in Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsordnung erfolgt sind.
Verschiebung einer Gerichtsverhandlung: Nur echte "Last-Minute-Anträge" erfordern direkten Krankheitsnachweis
Ist ein Prozessbeteiligter zu einer mündlichen Verhandlung geladen und aus erheblichen Gründen verhindert (z.B. wegen Krankheit), sollte er bei Gericht möglichst frühzeitig einen Terminverlegungsantrag stellen. Übergeht das Gericht den (begründeten) Antrag und führt die Verhandlung ohne den Erkrankten trotzdem durch, verletzt es den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, so dass die gerichtliche Entscheidung später angefochten werden kann.
Kaufkraftzuschläge zum 01.04.2022: BMF veröffentlicht neue Gesamtübersicht
Sind Arbeitnehmer im Ausland tätig, zahlt ihr Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und einen Kaufkraftausgleich, um den Mehraufwand auszugleichen, der durch das Leben im Ausland entsteht. Die Steuerbefreiung der Auslandszuschläge und des Kaufkraftausgleichs ist im Einkommensteuergesetz geregelt.
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Werksangehörigenrabatt: Vergünstigung beim Autokauf kann zu versteuernder Drittlohn sein
Zahlungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind in aller Regel als Arbeitslohn anzusehen, da sie meist durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst sind. Arbeitslohn kann ausnahmsweise aber auch von dritter Seite gezahlt werden (z.B. von arbeitgeberfremden Einrichtungen), wenn sich die Zuwendung für den Arbeitnehmer als "Frucht" seiner Arbeit für den Arbeitgeber erweist.
Überlange Verfahrensdauer: Kein Entschädigungsanspruch wegen Corona-Verzögerungen
Dauert ein Gerichtsverfahren unangemessen lang, kann die Klägerseite eine Entschädigungszahlung wegen überlanger Verfahrensdauer nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geltend machen. Nach der bisherigen Rechtsprechung ist die Verfahrensdauer bei finanzgerichtlichen Klageverfahren mit typischem "Streitstoff" allerdings noch angemessen, wenn das Finanzgericht gut zwei Jahre nach dem Klageeingang damit beginnt, das Verfahren einer Entscheidung zuzuführen - und seine Aktivitäten dabei nicht mehr nennenswert unterbricht. Der Zweijahreszeitraum ist keine feste Fristsetzung, die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Schwierigkeit und der Bedeutung des Verfahrens sowie dem Verhalten der Beteiligten.
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Vermietung von Firmengebäuden: Vertraglich auf den Mieter umgelegte Grundsteuer gehört zum Gewerbeertrag
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer muss der steuerliche Gewinn des Gewerbetriebs zunächst um verschiedene gewerbesteuerliche Hinzurechnungen erhöht und um gewerbesteuerliche Kürzungen vermindert werden, damit sich der Gewerbeertrag ergibt. Dieser ist die maßgebliche Rechengröße für die weitere Gewerbesteuerermittlung. Hinzuzurechnen ist beispielsweise ein Teil der Miet- und Pachtzinsen, die ein Gewerbetreibender für die Benutzung von fremden unbeweglichen Wirtschaftsgütern (z.B. Firmengebäuden) zahlt.
Schuldzinsenhinzurechnung: Wie werden Bauzeitzinsen bei der Gewerbesteuer berücksichtigt?
Zinsen, die während der Bauzeit einer Immobilie anfallen, werden Bauzeitzinsen genannt. Im Rahmen der Gewerbesteuer sind Zinsen für Schulden teilweise hinzuzurechnen. Es stellt sich nun die Frage, ob Bauzeitzinsen zu den Zinsen zählen, die zur Gewerbesteuer hinzuzurechnen sind. Darüber musste das Finanzgericht Köln (FG) entscheiden.
Neue Allgemeinverfügung: Einsprüche gegen zumutbare Belastung werden zurückgewiesen
Krankheits- und Pflegekosten müssen nach dem Einkommensteuergesetz um eine zumutbare Belastung gemindert werden, bevor sie sich steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen auswirken. In den vergangenen Jahren waren immer wieder Musterverfahren vor den Gerichten zu der Frage geführt worden, ob Krankheits- und Pflegekosten aus verfassungsrechtlichen Gründen vom Abzug einer zumutbaren Belastung ausgenommen werden müssen. Steuerbescheide ergingen deshalb als in dieser Frage vorläufig. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte die Kürzung der Kosten immer wieder verteidigt. Die dagegen erhobenen Verfassungsbeschwerden waren vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden.
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Privatkliniken: Neue Grundsätze zur Umsatzsteuerbefreiung
Seit ca. 15 Jahren gibt es in der Rechtsprechung Diskussionen über die Anwendbarkeit der Umsatzsteuerbefreiung auf Privatkliniken. Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich Diagnostik, Befunderhebung, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe und Hospizleistungen sowie damit eng verbundene Umsätze sind nach dem Umsatzsteuergesetz grundsätzlich steuerfrei - vorausgesetzt, diese Leistungen werden von bestimmten Einrichtungen erbracht.
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