Januar 2026
Statistik: 1,6 % aller Betriebe wurden 2024 geprüft
Wenn plötzlich eine Prüfungsanordnung des Finanzamts (FA) im Briefkasten liegt, werden Unternehmen häufig nervös, denn die Sorgen vor vielen Nachfragen, möglichen Hinzuschätzungen und Steuernachzahlungen sind groß. Die Wahrscheinlichkeit, einer Betriebsprüfung unterzogen zu werden, ist für Klein-, Kleinst- und Mittelbetriebe aber durchaus überschaubar: Das Bundesministerium der Finanzen hat kürzlich mitgeteilt, dass im Jahr 2024 nur 1,6 % aller Betriebe in Deutschland geprüft wurden. Bei Großunternehmen lag die Quote allerdings bei 29,6 %. Bundesweit waren 12.359 Prüfer im Einsatz; sie haben ein Mehrergebnis von rund 10,9 Mrd. EUR erzielt.
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Keine Kumulation bei Ehrenämtern: Nicht jede Aufwandsentschädigung ist steuerfrei
Viele Tätigkeiten in Vereinen oder Gemeinden werden nicht gegen Entgelt erbracht, sondern als Ehrenamt ausgeübt. Dafür braucht es Menschen, die bereit sind, sich für die Gemeinschaft zu engagieren. Für manche Tätigkeiten erhält man allerdings eine Erstattung der durch das Ehrenamt entstehenden Aufwendungen. Im Steuerrecht gibt es die Ehrenamtspauschale, durch die ein bestimmter Teil dieser Erstattung steuerfrei bleibt. Doch was gilt, wenn jemand mehrere Ehrenämter ausübt? Erhöht sich dann die Pauschale? Das Finanzgericht Sachsen (FG) musste sich mit dieser Frage befassen.
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Kommunikation mit den Finanzgerichten: Klageschriftsatz muss gegenüber dem Finanzamt elektronisch eingereicht werden
Seit 2022 müssen Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts ihre Schriftsätze, Anträge und Erklärungen an die Gerichte zwingend als elektronisches Dokument übermitteln - die Papierform ist für diese "professionellen Einreicher" seitdem grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Rechtsanwälte müssen für diese Zwecke ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) nutzen. Für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts existiert das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo).
Vorweggenommene Erbfolge: Führt ein Nießbrauchsverzicht zu einer Steuerbefreiung?
Wer seinen Nachkommen bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen möchte, kann dies durch eine Schenkung tun. Das ist steuerlich oft sinnvoll, um Freibeträge optimal auszunutzen. Benötigt der Schenker weiterhin die Erträge aus dem übertragenen Vermögen, kann er sich ein Nießbrauchsrecht vorbehalten. So lässt sich ein Mietshaus schon an die Kinder verschenken, während die Miete nach wie vor dem Schenker zusteht. Im Streitfall wurde ein landwirtschaftlicher Betrieb übertragen. Fraglich war, ob dafür eine Steuerbefreiung zu gewähren ist. Das Finanzgericht Schleswig-Holstein (FG) musste entscheiden.
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Preisgeld oder Entgelt: Regeln für Berufsreiter
Wer ist eigentlich umsatzsteuerpflichtig, wenn Berufsreiter bei erfolgreicher Turnierteilnahme mit einem fremden Pferd Preisgelder von Dritten erhalten? Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem aktuellen Schreiben hierzu Klarheit geschaffen. Grundlage sind Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2020 sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2023. In diesem Zusammenhang wurde auch der Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst, um die steuerliche Behandlung platzierungsabhängiger Zahlungen verbindlich zu regeln.
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Doppelte Haushaltsführung: Auf Namen des Ehepartners angemietete Zweitwohnung ist nicht absetzbar
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen im Inland einen doppelten Haushalt unterhalten, dürfen die Kosten für ihre Beschäftigungswohnung (Zweitwohnung) mit höchstens 1.000 EUR pro Monat als Werbungskosten abziehen. Unter diesen Abzug fallen beispielsweise Mietzahlungen, Nebenkosten, Pkw-Stellplatzmieten sowie Reinigungs- und Renovierungskosten.
Schulden eines Dritten: Einfach so kann das Finanzamt den Arbeitslohn auch nicht pfänden
Wie heißt es so treffend? Vor dem Finanzamt gibt es kein Entkommen. Und das kann nicht nur die eigenen Steuerschulden betreffen, sondern auch "geerbte" Verbindlichkeiten. Werden diese - aus welchem Grund auch immer - nicht beglichen, kann das Finanzamt Pfändungen veranlassen, um die offenen Beträge einzutreiben. Im Streitfall ging es um Schulden des Vaters, für die der Sohn herangezogen wurde. Das Finanzgericht Sachsen (FG) musste feststellen, ob die eingeleiteten Pfändungen zu Recht erfolgten.
Grundstückserwerb: Auch Geldausgleich für übernommene Ökokonten gehört zur Gegenleistung
Sogenannte Ökopunkte werden in Deutschland eingesetzt, um bauliche Eingriffe in die Natur auszugleichen. Sofern ein Bauherr den notwendigen Ausgleich nicht direkt auf seinem eigenen Grundstück vornehmen kann, kommt diese Umweltwährung ins Spiel: Naturschutzmaßnahmen, wie die Umwandlung eines Ackers in eine artenreiche Wiese oder die Renaturierung von Flächen, werden im Vorfeld von Landwirten oder Kommunen auf einem sogenannten Ökokonto gesammelt und in Ökopunkte umgerechnet. Der Bauherr kauft dann die benötigten Ökopunkte, um seine gesetzliche Ausgleichspflicht zu erfüllen.
Erbschaft unter Eheleuten: Wie der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch ermittelt wird
Trennen sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehepaare, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt und das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Stirbt jedoch ein Ehepartner, greift im Erbschaftsteuerrecht der sogenannte fiktive Zugewinnausgleich. Damit wird ermittelt, welcher Anteil des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten aufgrund der Güterregelungen eigentlich zustehen würde, und dieser Teil bleibt erbschaftsteuerfrei. Doch was passiert, wenn zusätzlich das üblicherweise steuerfreie Familienheim vererbt wird? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste entscheiden, wie dann der steuerpflichtige Erwerb berechnet wird.
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Private Rentenversicherung: Alles auf einmal oder lieber monatlich?
Bei einer privaten Rentenversicherung können Sie oft wählen, ob Sie sich den Versicherungsbetrag auf einmal auszahlen lassen oder eine monatliche Rente beziehen möchten. Bei dieser Entscheidung sollten Sie nicht nur die steuerlichen Auswirkungen im Blick haben, sondern auch Ihren tatsächlichen Finanzbedarf: Benötigen Sie das Geld sofort oder ist ein regelmäßiges Einkommen in der Zukunft sinnvoller? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) hatte sich mit der Frage zu befassen, wie eine solche Rentenauszahlung steuerlich zu behandeln ist.
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Versäumte Klagefrist: Zustellungsdefizite bei privaten Postdienstleistern rechtfertigen späteren Fristbeginn
Wer mit einer Einspruchsentscheidung seines Finanzamts (FA) nicht einverstanden ist, kann Klage vor dem Finanzgericht (FG) erheben - die Frist hierfür beträgt einen Monat ab Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung. Der maßgebliche Bekanntgabezeitpunkt wird von der Abgabenordnung (AO) bei inländischer Postversendung am vierten Tag nach Aufgabe des Schriftstücks zur Post angenommen, sofern er nicht zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich zugegangen ist.
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