2026

Teilflächenverkauf im Solarpark: Unveränderte Einspeisetätigkeit führt in die Umsatzsteuerpflicht der Geschäftsveräußerung

Wer sein Unternehmen im Ganzen verkauft, muss auf diesen Vorgang keine Umsatzsteuer zahlen. Das Umsatzsteuergesetz nimmt eine nicht zu besteuernde Geschäftsveräußerung im Ganzen an, sofern der Erwerber die Unternehmenstätigkeit fortführen will. Im Gegenzug darf der Veräußerer seine von der Veräußerung erfasste wirtschaftliche Tätigkeit nach der Übertragung nicht unverändert fortsetzen.

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Mehr als drei Beteiligte: Dreiecksgeschäfte im Wandel

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Dreiecksgeschäften ist insbesondere bei komplexen Lieferketten mit mehr als drei Beteiligten anspruchsvoll und durch ein aktuelles Urteil des Gerichts der EU (EuG) wieder stärker in den Fokus gerückt. Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft nach der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL) ist eine Vereinfachungsregelung für Reihengeschäfte, die Mehrfachregistrierungen im EU-Ausland vermeidet, indem die Steuerschuld auf den letzten Abnehmer übergeht (sogenanntes Reverse-Charge-Verfahren).

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Pflegepauschbetrag: Kann ein Bescheid über den Pflegegrad ein Grundlagenbescheid sein?

Für die steuerliche Praxis ist oft entscheidend, ob ein Bescheid als Grundlagenbescheid einzuordnen ist. Dieser bildet dann die Grundlage für den Erlass eines anderen, nämlich des sogenannten Folgebescheids. Ein typisches Beispiel ist die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften, etwa bei einer Beteiligung an einem Grundstück: Der dort festgestellte Gewinn ist die Grundlage für Ihre Einkommensbesteuerung. Das heißt, das Finanzamt muss den ermittelten Wert in Ihre Einkommensteuerveranlagung übernehmen. Im Streitfall musste das Finanzgericht Düsseldorf (FG) entscheiden, ob der Bescheid über die Gewährung eines Pflegegrads auch ein Grundlagenbescheid ist.

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Abzug von Investitionsabzugsbeträgen: Gewinngrenze von 200.000 EUR bezieht sich auf den steuerlichen Gewinn

Betriebe können für die künftige Anschaffung von Anlagegütern gewinnmindernde Investitionsabzugsbeträge bilden, was ihre Liquidität erheblich verbessert, da sie die gewinnmindernden Auswirkungen einer Investition durch vorgezogene Abschreibung vorverlagern können. Die Steuerersparnis tritt damit bereits vor Anschaffung ein.

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Geschäftsveräußerung im Ganzen: Keine Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung durch einen Pächter

Eine sog. Geschäftsveräußerung im Ganzen unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Sie setzt voraus, dass ein Unternehmen oder ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet oder in einer Gesellschaft eingebracht wird. Damit die Regelung anwendbar ist, muss der Erwerber allerdings die Absicht haben, den Betrieb fortzuführen. Eine sofortige Abwicklung des Unternehmens ist somit nicht umsatzsteuerlich begünstigt, wohl jedoch eine betriebswirtschaftliche Neuausrichtung.

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Bescheid fehlerhaft: Wann das Finanzamt nachträglich korrigieren darf

Kennen Sie den Begriff "offenbare Unrichtigkeit"? Darunter versteht man einen klar erkennbaren Fehler des Finanzamts beim Erlass eines Steuerbescheids. Typischerweise handelt es sich dabei um Schreib- oder Rechenfehler. Entscheidend ist, dass ein unvoreingenommener Dritter den Fehler beim Ansehen der Akte ohne weiteres erkennen könnte. Solche Versehen sind jederzeit durch das Finanzamt korrigierbar. Im Streitfall musste das Finanzgericht Düsseldorf (FG) entscheiden, ob ein solcher Fehler vorlag.

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Erleichterung für Eltern: Kindergeld soll ab Geburt künftig ohne Antrag ausgezahlt werden

Das Kindergeld ist eine der wichtigsten und bekanntesten Leistungen für Familien in Deutschland und beträgt momentan 259 EUR pro Kind und Monat. Ausgezahlt wird es von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

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Berechnung der Klagefrist: Datumsstempel der Post entkräftet vermutete Bekanntgabe nach vier Tagen

Wenn das Finanzamt (FA) eine Einspruchsentscheidung per Post verschickt, gilt diese bei Inlandszustellung am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Dieser Bekanntgabezeitpunkt ist wichtig für die Berechnung der einmonatigen Klagefrist, denn er bestimmt über den Fristbeginn. Kann der Steuerzahler glaubhaft machen, dass er seine Amtspost tatsächlich erst später erhalten hat, kann er also zugleich auch einen späteren Beginn und somit ein späteres Ende seiner Klagefrist erwirken.

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Mündliche Verhandlung: Schlafender Richter begründet einen Verfahrensmangel

Wer sein Finanzamt verklagt, darf in unserem Rechtsstaat erwarten, dass sich ein Finanzgericht unvoreingenommen, ernsthaft und hellwach mit seinem Rechtsanliegen befasst. Da beruhigt es durchaus, dass der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden hat, dass ein schlafender Richter einen Verfahrensmangel begründet, der zur Urteilsaufhebung führt.

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Neues aus Brüssel: Erhebung von Zöllen auf Kleinsendungen ab 01.07.2026

Ab dem 01.07.2026 gelten in der EU neue Zollvorschriften für Kleinsendungen. Doch was bedeutet das konkret für Onlinebestellungen aus dem Ausland? Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/382, mit der die bisherige Zollbefreiung für Waren mit einem Wert von bis zu 150 EUR abgeschafft wird. Ziel der Neuregelung ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von EU-Händlern zu beseitigen, Missbrauch einzudämmen und die Kontrolle des stark wachsenden E-Commerce zu verbessern.

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Lebzeitiger Pflichtteilsverzicht: Ratenweise Erfüllung einer Abfindung unterliegt nicht der Einkommensteuer

Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, unterliegen nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht der Einkommensteuer. Die Zahlungen stellen nach Gerichtsmeinung kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie in Raten geleistet werden. Der BFH hat damit seine frühere Rechtsprechung zur fehlenden Einkommensteuerbarkeit solcher Abfindungen in Form von Einmalzahlungen und wiederkehrenden Leistungen bestätigt.

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