
2025
Ein gar nicht so feiner Unterschied: Zur Höhe von Aussetzungszinsen bzw. Nachzahlungszinsen
Schulden Sie dem Finanzamt Geld, müssen Sie nach einer bestimmten Zeit Zinsen auf diesen Geldbetrag zahlen. Dabei macht es einen großen Unterschied, ob Sie selbst die Aussetzung der Zahlung beantragt haben oder sich die Nachzahlung erst später ergibt. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Jahr 2024 entschieden, dass ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat für die Aussetzung eines Geldbetrags unproblematisch ist (dort ging es um den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 15.04.2021). Für Nachzahlungszinsen war in dem Zeitraum nur ein Zinssatz von 0,15 % zu veranschlagen. Das Finanzgericht Köln (FG) musste kürzlich entscheiden, ob diese unterschiedlichen Zinssätze gerechtfertigt sind.
Sichergestellte Festplatte: Finanzamt darf ungefilterte Daten der Staatsanwaltschaft nicht verwerten
In Zeiten, in denen die Kommunikation innerhalb von Unternehmen weitestgehend digital stattfindet, sind Festplatten ein wahrer Datenschatz, für den sich auch das Finanzamt interessiert. Ein neuer Fall des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt aber, dass die Daten im Besteuerungsverfahren einem Verwertungsverbot unterliegen können, wenn die jeweilige Festplatte in einem Ermittlungsverfahren außerhalb von Steuerstraftraten sichergestellt worden ist und von der Staatsanwaltschaft ungefiltert übersandt wird.
Aktuelle Steuerschätzung: Prognostizierte Einnahmen des Staats schrumpfen
Im Mai 2025 hat die 168. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen stattgefunden. Dieser Arbeitskreis ist ein unabhängiger Beirat des Bundesministeriums der Finanzen, der zweimal im Jahr zusammentritt. Das Expertengremium kam zu dem Ergebnis, dass die erwarteten Steuereinnahmen insgesamt niedriger ausfallen als noch in der Steuerschätzung aus Oktober 2024 prognostiziert.
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Behinderten-Pauschbetrag: Auch Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 profitieren
Eine Behinderung bringt im Alltag häufig erhöhte Kosten mit sich. Um Betroffene steuerlich zu entlasten, gewährt der Fiskus ihnen einen Behinderten-Pauschbetrag. Seit 2021 kann dieser Pauschbetrag bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 bei der Einkommensteuerveranlagung beansprucht werden. Es gilt folgende Staffelung:
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Fristversäumnis: Grundsätze für die Berechnung von Verspätungszuschlägen
Das Steuerrecht gibt bestimmte einzuhaltende Fristen vor, sei es für Steuerklärungen oder auch Voranmeldungen. Werden diese überschritten, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen. Damit soll dem Steuerpflichtigen ein Fristversäumnis "schmerzhafter" gemacht und er zur Einhaltung der Frist beim nächsten Mal angeleitet werden. Aber wie berechnet sich eigentlich dieser Verspätungszuschlag? Macht es einen Unterschied, ob man die jährliche Umsatzsteuererklärung oder die monatliche/quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung zu spät abgibt? Das Finanzgericht Köln (FG) musste im Streitfall entscheiden, ob das Finanzamt die Höhe des Verspätungszuschlags richtig ermittelt hatte.
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Ambulanter Pflegedienst: Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerbefreiung
Wenn man selbständig ist, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb. Entscheidender Unterschied zwischen beiden Varianten ist die Tatsache, dass auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb auch noch Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Aber auch wenn man einen Gewerbebetrieb hat, kann es Ausnahmen von der Gewerbesteuer geben. So sind Pflegeheime unter bestimmten Voraussetzungen von der Gewerbesteuer befreit. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) musste entscheiden, ob diese Regelung auch für ambulante Pflegedienste gilt.
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Entlastung für Gastronomen: Dauerhafte Mehrwertsteuersenkung auf Speisen
Im Koalitionsvertrag wurde eine zentrale steuerpolitische Entscheidung für die Gastronomiebranche getroffen: Ab dem 01.01.2026 gilt dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie. Damit wird eine während der Corona-Pandemie eingeführte Maßnahme nun fest ins Umsatzsteuerrecht übernommen. Im Einzelnen gelten die folgenden steuerlichen Regelungen:
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Achtung, Trickbetrug! Gefälschte Steuerpost fordert zu Zahlungen auf
Wer einen Brief vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in seinem Briefkasten vorfindet, vermutet erst einmal einen behördlichen Hintergrund. Bei ihnen ist momentan allerdings erhöhte Vorsicht geboten, denn Betrüger versenden verstärkt Schreiben im Namen des BZSt, in denen sie zu Steuerzahlungen aufgrund der verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2023 auffordern.
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Familiengenossenschaft: Private Ausgaben sind steuerlich kritisch zu betrachten
In jüngster Zeit werden zunehmend sogenannte Familiengenossenschaften gegründet. Diese bestehen im Kern aus Angehörigen einer Familie und sind dadurch gekennzeichnet, dass sie umfangreiche Aufwendungen tätigen, die der privaten Lebensführung ihrer Mitglieder zugerechnet werden können. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Fahrzeuge, Urlaubsreisen, Freizeitaktivitäten, maßgeschneiderte Kleidung, Haustiere oder Bauvorhaben wie Garagen, Saunen oder Swimmingpools auf den Grundstücken der Mitglieder.
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NS-Verfolgtenentschädigung: Zinsen bis zur Ablehnung eines Restitutionsanspruchs sind keine Kapitaleinkünfte
Verfolgte des Nationalsozialismus werden im Rahmen der deutschen Wiedergutmachungspolitik materiell entschädigt. Rechtsgrundlage hierfür ist u.a. das NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG), das seit 2004 eine Verzinsung von Entschädigungsleistungen mit 6 % pro Jahr vorsieht.
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