2017
Änderungen ab dem 01.01.2018
Auch wenn es noch früh scheint: Wir denken jetzt bereits an das Jahr 2018 bzw. den Veranlagungszeitraum 2017 für unsere Mandanten. Hier hat die Finanzverwaltung teilweise bereits einige Änderungen vorgenommen, einige sollen noch vorgenommen werden. Einige möchten wir Ihnen als Information mit auf den Weg geben.
VORSICHT - vor der Kassen - Nachschau!
Ab dem 01.01.2018 droht unangekündigter Besuch: Die Kassenprüfung mittels "Kassen-Nachschau":
Einige Informationen vorab erhalten Sie hier von uns, weitere können Sie sich auch gerne bei uns erfragen:
Das sind die Dinge, die Sie diesbezüglich wissen sollten..
Standartisierte Einnahmenüberschussrechnung - die Anlage EÜR
Ab dem Veranlagungsjahr 2017 werden alle, die die Anlage EÜR im Rahmen der Einkommensteuererklärung bisher nicht in elektronischer Form abgegeben haben, dies nachholen müssen..
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Anlagevermögen: Anschaffung zeitlich verschieben?
Sollten Sie aktuell mit dem Gedanken spielen, ein neues Anlagegut anzuschaffen, betrachten Sie bitte genau die Kosten und die geplante Nutzungsdauer des Gegenstandes. Vermutlich gilt ab dem 01.01.2018 die neue Grenze zur Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter!
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Praxisprobleme Investitionsabzugsbetrag
Ein altbekanntes Steuersparmodell, der sog. Investitionsabzugsbetrag, ist immer wieder angewandt, um effektiv in Punkto Steuern sparen zu können, da dieser eine Abschreibung darstellt, was natürlich mit gewinnminderndern Aufwendungen verbunden ist. Es gibt jedoch gewisse Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um die Aufwendungen geltend machen zu können.
Frohe Ostertage
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien erholsame Ostertage!
Unser Büro bleibt vom 14.04. bis einschließlich 17.02.2017 geschlossen. Ab Dienstag, dem 18.02.2017 sind wir wieder, wie gewohnt, von 8 bis 14 Uhr für Sie erreichbar.
Pauschbeträge für beruflich bedingten Umzug
Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer berechtigt, im Rahmen eines berufsbedingten Umzuges pauschale Umzugskosten geltend zu machen. Diese Beträge erhöhen sich ab dem 01.02.2017.
Der Basiszinssatz
Für die Berechnung von Verzugszinsen wird grundsätzlich der Basiszinssatz gem. § 247 BGB verwendet. Die Höhe des Zinssatzes wird immer zum 01.01. und zum 30.06. neu bestimmt.
Achtung bei Änderungsbedarf für Verträge!
Nachdem nun auch der Karneval vergangen ist, ist es wieder Zeit, sich in den Arbeitsalltag hinein zu versetzen.
Spätestens jetzt sollten die alljährlichen Kontrollen wieder stattfinden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen
Eine weitere Veränderung in 2017:
Die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen steigen!
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Weitere Neuerungen in 2017 - Kindergeld und Anpassung der gesetzlichen Rente
Auch in den Bereichen Kindergeld und Gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung ergeben sich ab 2017 Änderungen: Die genauen Werte erfahren Sie hier:
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Erhöhung des Grundfreibetrages
Das neue Jahr beginnt steuerlich mit positivien Neuerungen:
Der Grundfreibetrag steigt!
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