2026

Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen: Vermietung von möbliertem Wohnraum gefährdet nicht die erweiterte Gewerbesteuerkürzung

Wenn ein Gewerbebetrieb Immobilien in seinem Betriebsvermögen hält, kann er seine als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer von seinem für die Gewerbesteuer relevanten Gewerbeertrag abziehen. Reine Grundstücksunternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, können alternativ eine sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung vornehmen, d.h. sie können ihren Gewerbeertrag um den Teil kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt, so dass eine Doppelbesteuerung in vollem Umfang vermieden wird.

Weiterlesen … Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen: Vermietung von möbliertem Wohnraum gefährdet nicht die erweiterte Gewerbesteuerkürzung

Sonderausgaben mit EU-Auslandsbezug: Neue Aufteilungsmaßstäbe für Globalbeiträge veröffentlicht

Wenn Steuerzahler im Ausland einen einheitlichen Sozialversicherungsbeitrag für alle Zweige der Sozialversicherung zahlen, spricht man begrifflich von einem sogenannten Globalbeitrag. Um diesen Gesamtbeitrag auf die in Deutschland geltenden Sonderausgabenabzugsvarianten aufteilen zu können, gibt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) alljährlich staatenbezogene Aufteilungsmaßstäbe heraus.

Weiterlesen … Sonderausgaben mit EU-Auslandsbezug: Neue Aufteilungsmaßstäbe für Globalbeiträge veröffentlicht

Nur wenn vorherige Entnahme nachweisbar ist: Umsatzsteuerfreier Fahrzeugverkauf durch Unternehmer

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ein Fahrzeug, das sie aus dem Privatvermögen ins Unternehmen einlegen, später ohne Umsatzsteuer verkauft werden kann. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat nun deutlich gemacht: Wer ein Fahrzeug steuerfrei entnehmen möchte, muss diesen Schritt klar nachweisen und zeitlich vor dem Verkauf durchführen - sonst wird der Verkauf umsatzsteuerpflichtig.

Weiterlesen … Nur wenn vorherige Entnahme nachweisbar ist: Umsatzsteuerfreier Fahrzeugverkauf durch Unternehmer

Einsprüche häufig erfolgreich: Steuerbescheide sollten auf Herz und Nieren geprüft werden

Die neuesten verfügbaren Zahlen des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Einspruchsbearbeitung durch die Finanzämter (FA) im Jahr 2024 zeigen: Wer seinen Steuerbescheid genau prüft und Unstimmigkeiten entdeckt, sollte Einspruch einlegen und erhält häufig Recht. Millionen Bürger machen davon jedes Jahr Gebrauch: Im Jahr 2024 wurden fast sechs Millionen Einsprüche bei den FA eingereicht.

Weiterlesen … Einsprüche häufig erfolgreich: Steuerbescheide sollten auf Herz und Nieren geprüft werden

Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen: Steuerberatungskosten für Gewinnermittlung sind nicht als Veräußerungskosten absetzbar

Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen des Privatvermögens müssen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert werden, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft beteiligt war.

Weiterlesen … Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen: Steuerberatungskosten für Gewinnermittlung sind nicht als Veräußerungskosten absetzbar

Bessere Bezahlung im Niedriglohnsektor: Mindestlohn und Minijobgrenze steigen im neuen Jahr erheblich

Gute Nachrichten für Beschäftigte im unteren Lohnsektor: Der Mindestlohn ist zum 01.01.2026 von 12,82 EUR auf 13,90 EUR pro Zeitstunde angehoben worden - ein Plus von 8,42 %. Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten in der Mindestlohnkommission lange um die nächsten Erhöhungsschritte gerungen. Zum 01.01.2027 wird der Mindestlohn schließlich weiter auf 14,60 EUR pro Stunde steigen, was eine Anhebung um weitere 5,04 % darstellt.

Weiterlesen … Bessere Bezahlung im Niedriglohnsektor: Mindestlohn und Minijobgrenze steigen im neuen Jahr erheblich

Unterhaltszahler aufgepasst: Barzahlungen werden von den Finanzämtern nicht mehr steuerlich anerkannt

Wer bedürftige Angehörige finanziell unterstützt, sollte wissen, dass das Finanzamt keine Barzahlungen mehr anerkennt. Unterhaltspflichtige müssen den Unterhalt über ihre Bank anweisen. Eine Ausnahme bilden aber Sachleistungen, also sogenannter Naturalunterhalt (z.B. mietfreies Wohnen). Da in solchen Fällen kein Geld fließt, kann der Wert der Sachleistung oder zumindest ein Teil davon unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne dieses Überweisungserfordernis abgesetzt werden.

Weiterlesen … Unterhaltszahler aufgepasst: Barzahlungen werden von den Finanzämtern nicht mehr steuerlich anerkannt

Steuerstraftaten 2024: Steuerfahndung erledigte bundesweit 34.247 Fälle

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 EUR muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig eine Freiheitsstrafe (ggf. auf Bewährung) verhängt werden; dies gilt sowohl für die Steuerhinterziehung durch aktives Tun als auch für die Steuerhinterziehung durch Unterlassen. Wer mit seiner Tat einen Hinterziehungsbetrag von 1.000.000 EUR erreicht, kann in der Regel nicht mehr auf eine Bewährungsstrafe hoffen, sondern muss in Haft. Prominente Beispiele hat es hierfür in der Vergangenheit durchaus häufiger gegeben.

Weiterlesen … Steuerstraftaten 2024: Steuerfahndung erledigte bundesweit 34.247 Fälle

Doppelte Haushaltsführung: Studierende mit eigenem Haushalt im Elternhaus können Kosten absetzen

Studierende, die bereits einen Berufsabschluss - etwa einen Bachelor - in der Tasche haben, können während der weiteren Ausbildung die Kosten einer doppelten Haushaltsführung absetzen, so dass unter anderem die Miete für ein Zimmer oder eine Wohnung am Studienort als Werbungskosten anerkannt wird. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) senkt nun die Hürden für einen Kostenabzug, sofern der Erstwohnsitz noch im Elternhaus liegt: Die BFH-Richter erkannten den separaten Haushalt eines Studenten im Wohnhaus der Eltern steuerlich als Hauptwohnung an - unerheblich war für das Gericht, dass der Student die Wohnräume dort kostenlos nutzen durfte.

Weiterlesen … Doppelte Haushaltsführung: Studierende mit eigenem Haushalt im Elternhaus können Kosten absetzen

Prüfung von Steuererklärungen: Finanzämter setzen verstärkt auf künstliche Intelligenz

Ob in Steuererklärungen prüfungswürdige, auffällige Sachverhalte enthalten sind oder sie als Routinefälle sofort freigegeben werden können, wird in Finanzämtern (FA) in der Regel anhand eines Risikomanagementsystems überprüft. Sachbearbeiter erhalten über dieses System maschinelle Hinweise, denen sie dann nachgehen können.

Weiterlesen … Prüfung von Steuererklärungen: Finanzämter setzen verstärkt auf künstliche Intelligenz

Grundstücksunternehmen: Halten von Oldtimern schließt erweiterte Gewerbesteuerkürzung aus

Hält ein Gewerbebetrieb Grundbesitz in seinem Betriebsvermögen, kann er seine als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer von seinem für die Gewerbesteuer relevanten Gewerbeertrag abziehen. Reine Grundstücksunternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, können alternativ eine sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung vornehmen, d.h. sie können ihren Gewerbeertrag um den Teil kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt, so dass eine Doppelbesteuerung in vollem Umfang vermieden wird.

Weiterlesen … Grundstücksunternehmen: Halten von Oldtimern schließt erweiterte Gewerbesteuerkürzung aus

Mehr Bildung, weniger Steuern: Umsatzsteuerbefreiung für Schul- und Bildungsleistungen

Wie wirkt sich die Reform der Umsatzsteuerbefreiung auf Schulen, Weiterbildungsträger und Lehrkräfte aus? Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem aktuellen Schreiben die Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen nach § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz grundlegend überarbeitet. Hintergrund sind Anpassungen an die europäischen Vorgaben der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie durch das zum 01.01.2025 in Kraft getretene Jahressteuergesetz 2024. Für Bildungseinrichtungen ergeben sich damit neue steuerliche Rahmenbedingungen - mit erweiterten Möglichkeiten, aber auch zusätzlichen Anforderungen.

Weiterlesen … Mehr Bildung, weniger Steuern: Umsatzsteuerbefreiung für Schul- und Bildungsleistungen